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Bern (pressrelations) - Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der 59. Jahrestagung in Anchorage
Die 59. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) findet in Anchorage (USA) statt und dauert vom 28. bis 31. Mai 2007. Der Bundesrat hat heute der Schweizer Delegation das Mandat erteilt: Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren und einvernehmliche Lösungen gefunden werden.
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände auch das Ziel, mittels modernem Managements anderer Walbestände deren nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Für den kommerziellen Walfang besteht seit 1986 ein Walfangmoratorium der IWC.
An der Jahrestagung 2007 werden unter anderen die folgenden Themen behandelt:
- neueste Schätzungen der Grössen diverser Walbestände - Entwicklung eines revidierten Bewirtschaftungsschemas - wissenschaftlicher Walfang - Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland, Sibirien und St. Vincent (Insel in der Karibik) - Tötungsmethoden - Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse - Schutzgebiete Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein Fortführen der Schutz-massnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Die Schweiz vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass auch das Management der so genannten «kleinen Walarten» (z. B. Narwal, Beluga, Grosser Tümmler), in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.
- Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen – unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und von allen Anrainerstaaten im Prinzip unterstützt werden.
- Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten. Die Schweiz wird wie bisher in der Internationalen Walfangkommission besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftliche Grundlagen abgestützt sind. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.
Die Schweiz wird in Anchorage vertreten durch Bruno Mainini, Bundesamt für Veterinärwesen, und Nathalie Bösch, Politische Abteilung V , Sektion Internationale Umweltangelegenheiten, des EDA.
Für weitere Auskünfte: Kontakt/Rückfragen: Bruno Mainini, stellv. Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 82 24 |
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