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Einfuhr und Zoll

Zollfrei nach Cuba einführen darf man: persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel zum persönlichen Gebrauch in angemessenen Mengen, sowie Artikel, die im Zusammenhang mit Ihrem Urlaubsaufenthalt stehen, wie Radio, CD-Player, Sportgeräte, Videokamera, Fotoapparat und Filme außerdem Medikamente (bis 10 kg) und pro Erwachsenem 3 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten. Geschenkartikel sind nur einmal im Jahr bis zum Wert von 50 US-$ zollfrei. Einmal im Jahr können Gegenstände bis zu einem Wert von 200 US-$ zollpflichtig eingeführt werden. Beschränkt ist die Einfuhr elektrischer Geräte. Die Einfuhr frischer Lebensmittel, tierischer Produkte, Drogen, Pornografie, Waffen und Explosionsstoffe ist verboten. Die Zollbehörden wiegen bisweilen und überprüfen Reisegepäck, wenn sein Umfang ein Gewicht über 30 kg vermuten läßt. Für persönliche Gegenstände des Reisenden wird jedoch keine Zollgebühr erhoben.

Lesen Sie dazu auch die Erklärungen der cubanischen Zollbehörden vom Januar 1998.

Ausführlichere Informationen zu den Zollbestimmungen sind, in Spanisch und in Englisch, auf den offiziellen Webseiten der Cubanischen Zollbehörden zu finden. www.aduana.islagrande.cu
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